Arbeitgeberzuschüsse

MBSR-Kostenübernahme von Arbeitgebern:

 

MBSR-Kurse sind nach § 20 und 20a SGB V als Präventionskurse zertifiziert, unabhängig davon, ob sich der/die Anbieter:in zertifizieren lassen kann oder nicht. Diese Zertifizierung ermöglicht Deinem Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags für betriebliche Gesundheitsförderung laut § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes. Jedes Unternehmen darf bis zu 500 € pro Mitarbeiter + Jahr steuerfrei für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben. Frage Deinen Arbeitgeber, es könnte sich lohnen!

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